Vorstand und Gesamtvorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende aus, so kann der verbleibende Vorsitzende als alleiniger Vorsitzender den Verein leiten.
Dem Vorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden auch der Kassenführer und der Schriftführer sowie die Beisitzer an. Es können bis zu 4 Beisitzer gewählt werden. Scheidet der Kassenführer oder der Schriftführer aus, so kann der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Das gewählte Ersatzmitglied muss in jedem Fall Vereinsmitglied sein. Andernfalls vertreten sich Kassen- und Schriftführer gegenseitig. Die für 2 Jahre gewählten Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
Am 13.06.2019 fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand wurde wie nachfolgend ergänzt und gewählt.
Somit stellt sich der Vorstand wie nachstehend auf:
Name/ Titel |
Adresse |
Kontakt |
Monika Bach 1. Vorsitzende |
Hinter dem Tempelhaus 12 54657 Neidenbach |
Tel. 06563-8775 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Edwin Mattes 2. Vorsitzender |
Im Tal 11 54657 Neidenbach |
Tel. 06563-960930 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
|
Sebastian Theis Schriftführer |
Kyllburger Straße 35 54657 Neidenbach |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Michael Kuffel Kassenführer |
Bachstraße 5 54657 Neidenbach |
Tel. 06563- 9609142 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Jean-Paul Kuffel Beisitzer |
Bachstr. 5 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563-9609142
|
Monika Strauch Beisitzerin |
Mafridstraße 22 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 1766 |
Edith Densborn Beisitzerin |
Röderweg 3 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 1499 |
Werner Müller Beisitzer |
Densborner Straße 23 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 8677 |
Als Kassenprüfer wurden gewählt:
Gerhard Schmitz-Müller
Sigrid Müller
- Details
- Kategorie: Verein
Präambel
Der Dorf-Förderverein Neidenbach e.V. ist ein Verein, der die allgemeinen Belange des Dorfes, insbesondere hinsichtlich der Heimat-, Kultur-, Brauchtums- Denkmal- und Landschaftspflege, der religiösen Werte, Umwelt- und Naturschutz, die Jugend- und Seniorenarbeit sowie der Pflege der Geschichte und Tradition von Neidenbach unterstützt. Zu den Aufgaben gehört die Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts der Bevölkerung, die Verbesserung des Zugehörigkeitsgefühls der Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu unserem schönen Heimatort und die Integration von Neubürgern.
Weitere Aufgaben sind die Beschaffung von Sach- und Finanzmittel zur Förderung von Zwecken, die der Gemeinschaft dienen und deren Unterstützung sowie die Erhaltung der dörflichen Infrastruktur. Er soll dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Ortes nachhaltig zu verschönern.
In diesem Sinne ergibt sich für den Dorf- Förderverein Neidenbach e.V. folgende Satzung:
Satzung
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- 2 Zweck und Ziele des Vereins
- 3 Selbstlosigkeit
- 4 Mitgliedschaft
- 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- 6 Organe des Vereins
- 7 Vorstand
- 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes
- 9 Mitgliederversammlung
- 10 Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung
- 11 Einberufung der Mitgliederversammlung
- 12 Satzungsänderung und Auflösung
- 13 Unterschrift der Vorstandsmitglieder
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen “Dorf- Förderverein Neidenbach e.V.” Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wittlich, Registerblatt VR 31201 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Neidenbach.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck und Ziele des Vereins
- Zweck und Ziele des Vereins sind, das Leben in der dörflichen Gemeinschaft zu fördern, ideelle
Werte zu erhalten und Traditionen zu pflegen.
- Diese Ziele werden erreicht durch
- a) die Beschaffung, Erhaltung und Förderung von Einrichtungen die der Gemeinschaft dienen
- b) die Beschaffung von Sach- und Finanzmittel zur Förderung für Zwecke, die der Gemeinschaft dienen
- c) die Aufarbeitung und Förderung der Dorfkultur, der Geschichte und Tradition
- d) Pflege und Erhaltung der heimischen Bräuche
- e) Heimat- und Denkmalpflege
- f) Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz
- g) Pflege der religiösen Werten
- h) Unterstützung und Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit der Gemeinde
- i) Erhaltung und Förderung der dörflichen Infrastruktur die der Gemeinschaft dienen
- j) Förderung des eigenen Vereinslebens
- k) Mithilfe bei der Integration von Neubürgern
- 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder können alle natürlichen und auch juristische Personen werden, die die Ziele des
Vereins unterstützen.
- Die Mitgliedschaft wird erworben, indem die unterschriebene Beitrittserklärung an einen der Vorstandsmitglieder übergeben und angenommen wird. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
- Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres oder durch den Tod.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied mitzuteilen.
- Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
- Ist ein Mitglied länger als 1 Jahr mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und die von ihm angestrebten Ziele tatkräftig zu unterstützen und durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
- 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- 7 Vorstand und Gesamtvorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus dem
- 1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Kassenführer/Schriftführer
- Beisitzer
- Beisitzer
Der amtierende Bürgermeister übernimmt eine Funktion im Vorstand.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende aus, so kann der verbleibende Vorsitzende als alleiniger Vorsitzender den Verein leiten.
Dem Gesamtvorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden auch der Kassenführer / Schriftführer sowie die Beisitzer an. Es können bis zu 4 Beisitzer gewählt werden. Scheidet der Kassenführer oder der Schriftführer aus, so kann der verbleibende Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Das gewählte Ersatzmitglied muss in jedem Fall Vereinsmitglied sein. Andernfalls vertreten sich Kassen- und Schriftführer gegenseitig. Die für 2 Jahre gewählten Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
- 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
- Der Vorstand tagt so oft wie erforderlich, jedoch mindestens halbjährlich.3. Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, das zur Erfüllung der Vereinsaufgaben
Erforderliche zu veranlassen und durchzuführen. Er führt die Geschäfte im Rahmen der
Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegen alle
Angelegenheiten des Dorf-Fördervereins soweit nicht nach anderen Vorschriften dieser
Satzung die Mitgliederversammlung zuständig ist.
- Der Vorstand hat den Tätigkeitsbericht und den Jahresabschluss im folgenden Jahr
rechtzeitig bei der empfangsberechtigten Stelle (Finanzamt) vorzulegen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes anwesend ist, davon muss eines der Vorsitzende sein. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen und über gefasste Beschlüsse ist eine
Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu
unterzeichnen und allen Vorstandsmitgliedern zuzuleiten ist.
- Den Vorsitz in den Sitzungen des Vorstandes führt der Vorsitzende.
- Der Vorsitzende ist ermächtigt, frei über Beträge bis € 500,- (Euro fünfhundert) im Sinne der Vereinssatzung zu verfügen ohne Einholung der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
- 9 Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
- a) den Mitgliedern des Vorstandes
- b) den persönlichen Mitgliedern
- Jedes Mitglied hat eine Stimme
- 10 Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
- die Beratung über Grundfragen des Vereins und über die Bildung von Schwerpunkten der Vereinsarbeit.
- Wahl und Abwahl des Vorstandes
- Wahl und Abwahl von zwei, dem Vorstand nicht angehörigen Kassenprüfer
- Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
- die Verabschiedung einer Beitragsordnung gemäß § 5 Absatz 1;
- der Beschluss über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins
- 11 Einberufung der Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der Bürgerzeitung. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn wenigstens ein Zehntel der Mitglieder des Vereins unter Angabe von Gründen es schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes beantragt. Sie muss längstens drei Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
- Anträge, weitere Angelegenheiten nachträglich auf die mit der Einladung zugegangene
Tagesordnung zu setzen, sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vorstandes einzureichen. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung. Später gestellte Anträge bedürfen zu ihrer Annahme einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
- Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die
Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
- Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsvorsitzenden und vom
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- 12 Satzungsänderungen und Auflösung
- Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens eine Woche vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
- Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen an die Gemeinde Neidenbach. Das Vermögen ist so zu verwenden, dass es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung genutzt wird.
- Die Satzung vom 09.07.2015 wird hiermit durch vorstehende Satzung ersetzt.
- 13 Unterschriften der Vorstandsmitglieder
- Monika Bach Vorsitzende ________________________________
- Edwin Mattes 2.Vorsitzender ________________________________
- Kassenführer ________________________________
- Sebastian Theis Schriftführer ________________________________
- Norbert Heinz (Beisitzer) _________________________________
- Michael Kuffel (Beisitzer) _________________________________
Neidenbach, …15.06.2018
Auf der Mitgliederversammlung am 13.06.2019 wurde der Vorstand ergänzt und neu gewählt.
Der neue Vorstand ist in der Rubrik "Vorstand" aufgelistet.
- Details
- Kategorie: Satzung
Zu den Aufgaben gehört die Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts der Bevölkerung, die Verbesserung des Zugehörigkeitsgefühls der Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu unserem schönen Heimatort und die Integration von Neubürgern.
Er soll dazu beitragen, das Erscheinungsbild unseres Heimatortes Neidenbach nachhaltig zu verschönern.
Zweck und Ziele des Vereins
1. Zweck und Ziele des Vereins sind, das Leben in der dörflichen Gemeinschaft zu fördern, ideelle Werte zu erhalten und Traditionen zu pflegen.
2. Diese Ziele werden erreicht durch
a) die Beschaffung, Erhaltung und Förderung von Einrichtungen die der Gemeinschaft dienen
b) die Beschaffung von Sach- und Finanzmittel zur Förderung gemeinnütziger Zwecke
c) die Aufarbeitung und Förderung der Dorfkultur, der Geschichte und Tradition
d) Pflege und Erhaltung der heimischen Bräuche
e) Heimat- und Denkmalpflege
f) Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz
g) Pflege der religiösen Werten
h) Unterstützung und Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit und -sport in der Gemeinde
i) Erhaltung und Förderung der dörflichen Infrastruktur im Rahmen gemeinnütziger Zwecke
j) Förderung des eigenen Vereinslebens
k) Förderung der kulturellen Zwecke
l) Förderung des Jugend- und Seniorensport
m)Mithilfe bei der Integration von Neubürgern
- Details
- Kategorie: Vereinszweck
Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung durch die Vorsitzende
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung des Protokolls der letzten Sitzung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015
- Rechenschaftsbericht des Kassenführers über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015
- Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer
- Aussprache über den Kassenbericht
- Entlastung des Vorstands
- Änderung der Satzung nach Mitteilung des Amtsgerichtes Wittlich
- Wahl eines zweiten Vorsitzenden
- Bericht über die Vereinsziele 2016
- Verschiedenes
- Schlusswort
Im Einzelnen zu den Tagesordnungspunkten
TOP 1. Die Vorsitzende eröffnete die Mitgliederversammlung 2016 und begrüßte alle recht herzlich. Erfreulich war das Erscheinen von 27 Mitgliedern.
TOP 2. Als Nächstes wurden die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
TOP 3 Da niemand Einwände hatte, erfolgte die Tagesordnung wie vorgesehen.
TOP 4 Das Protokolls der letzten Sitzung wurde angesprochen, von Seiten der Mitglieder gab es hierzu keine weiteren Fragen.
TOP 5 Die Vorsitzende trug den Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 vor
TOP 6 Es erfolgte der Rechenschaftsbericht des Kassenführers.
TOP 7 Es erfolgte der Bericht des Kassen- und Rechnungsprüfers. Die Kasse wurde am 10.02.2016 geprüft. Die Kassenprüfer bestätigten eine korrekte Kassenführung und beantragten den Kassenführer zu entlasten. Die Entlastung erfolgte öffentlich mit Handzeichen und einstimmig bei Enthaltung des Betroffenen.
TOP 8 Es erfolgte eine Aussprache zum Kassenbericht
TOP 9 Zum Versammlungsleiter wurde Robert Müller vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Robert Müller nahm die Wahl an. Der Versammlungsleiter bat um die Entlastung des Vorstandes. Die MV stimmte öffentlich mit Handzeichen der Entlastung zu bei Enthaltung der Betroffenen. Das Ergebnis war einstimmig.
TOP 10 Änderungen der Vereins Satzung erfolgten in den §2 und §7 wie nachstehend. Es wurde festgestellt, dass die nachstehend aufgeführten Änderungen der Satzung gleichzeitig mit der Einladung zur Mitgliederversammlung satzungsgemäß zwei Wochen vor der Versammlung an alle Mitglieder verteilt wurde. Es erfolgte eine Aussprache zu der neu aufzunehmenden Vereinssatzung. Über die Annahme der neuen Vereinssatzung erfolgte eine Abstimmung mit Handzeichen. Die Abstimmung ergab 27 ja Stimmen, also einstimmig. Es bleibt somit festzuhalten, dass die neue Vereins Satzung angenommen ist.
Nachstehend die Erweiterung der Satzung:
§2 Zweck und Ziele des Vereins
Hier wurden die Punkte k und l hinzugefügt
k) Förderung der kulturellen Zwecke
l) Förderung des Jugend- und Seniorensport
§ 7 Vorstand und Gesamtvorstand
Der Vorstand besteht aus dem
- 1.Vorsitzenden
- 2.Vorsitzenden
- Schriftführer
- Kassenführer
- Beisitzer (bis 4)
- Beisitzer (amtierenden Bürgermeister)
Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende aus, so kann der verbleibende Vorsitzende als alleiniger Vorsitzender den Verein leiten.
Dem Vorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden auch der Kassenführer und der Schriftführer sowie die Beisitzer an. Es können bis zu 4 Beisitzer gewählt werden. Scheidet der Kassenführer oder der Schriftführer aus, so kann der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Das gewählte Ersatzmitglied muss in jedem Fall Vereinsmitglied sein. Andernfalls vertreten sich Kassen- und Schriftführer gegenseitig. Die für 2 Jahre gewählten Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
TOP 11 Ergänzung des Vorstandes: Neuwahl des 2. Vorsitzenden
Als 2. Vorsitzender wurde Dirk Gaffron vorgeschlagen. Zur vorgesehenen Neuwahl fragte der Wahlleiter, ob öffentlich abgestimmt werden kann. Die Mitglieder-versammlung war einstimmig für eine öffentliche Abstimmung per Handzeichen. Da keine weiteren Vorschläge erfolgten, wurde Dirk Gaffron bei eigener Enthaltung einstimmig von der MV gewählt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Der somit erweiterte Vorstand besteht nun aus:
Monika Bach Vorsitzende
Dirk Gaffron 2. Vorsitzender
Josef Driesch Schrift- und Kassenführer
Norbert Heinz Beisitzer
Elfi Klement Beisitzerin
Bernd Müller Beisitzer
Edwin Mattes Beisitzer (Bürgermeister)
TOP 12 Berichte über die Vereinsziele 2016
Spielplatz Röderweg
- Fertigstellen Spielplatz im Frühjahr mit neuem Mutterboden und neuer Einsaat
- noch ein Spielgerät anschaffen
- 2 neue Sitzbänke anbringen und Tischplatte erneuern
- Eröffnungsfest nach Fertigstellung mit Kaffee, Kuchen, Würstchen etc.
Krimiabend mit Sektempfang im Herbst 2016 (vorgesehen im Saale Gasthaus Mereien)
- Kontaktaufnahme mit Hillesheim bereits erfolgt
- Kosten ca. €1500,00
- Es wurden mehrere Vorschläge zur Realisierung eingebracht
Diverses
- Wegekreuze rund um Neidenbach überprüfen, neu herrichten
- Defibrillator anschaffen und außen am Feuerwehrhaus anbringen. Kosten der Neuanschaffung eines Modell SAM 350 P Heartsine €949,-. Hier erfolgt noch eine Abstimmung mit der FFW Neidenbach.
- Sandsteinearbeiten am Friedhof reinigen (Gedenktafel, Kreuze etc.)
Zukunftscheck Dorf
Auch hier werden wir vom DFV uns sehr stark einbringen mit unseren Ideen und Vorschlägen. Natürlich sind hier alle Vereine und Privatpersonen, welche sich einbringen wollen, gefordert um das weiter zu führen, was an dem tollen Abend in der Kirche begann und was im gesamten Kreis Bitburg- Prüm aber auch in Mainz für großes Erstaunen sorgte. Es war einfach, wie würden unsere Kinder sagen, eine „supergeile Sache“
Sitzbänke für unser Dorf
Es wurde vereinbart, hierbei Kontakt aufzunehmen mit der Firma Muttes- Holzgestaltung aus Rascheid um 2 Holz- Liegebänke für 1 Jahr kostenlos zu erhalten. Der Aufstellungsort/Standort wird noch festgelegt
TOP 13 Verschiedenes
bei der nächster Mitgliederversammlung erfolgen die Einladungen per E Mail wo vorhanden)
TOP 14 Schlusswort
Die Vorsitzende bedanke sich bei den Mitgliedern für ihr zahlreiches Erscheinen. Anschließend erfolgte ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Es war eine überaus gelungene Veranstaltung.
Ende der Mitgliederversammlung gegen 17:30 h
- Details
- Kategorie: Entwicklung
Hurra sagen wir!!!
Mit Stolz und großer Freude konnten wir am 31.12.2015 unser 100 erstes Mitglied begrüßen. Inzwischen sind wir 102. Festzuhalten gilt, dass die Mitgliederzahl innerhalb von 1 Jahr von 38 Mitglieder in 2014 auf nun mehr 102 Mitglieder gestiegen ist. Sicherlich ist dies auch eine Honorierung und Anerkennung unserer geleisteten Arbeit im vergangenen Jahr.
Aber es ist auch für uns ein Ansporn, weiter dazu beizutragen, auch in 2016 wieder mit sinnvollen Projekten in unserem Heimatort tätig zu werden.
Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass es viele Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Initiativen oder Gewerbetreibende gibt, denen es am Herzen liegt, die Entwicklung unserer Gemeinde sowohl ideell als auch finanziell zu fördern. Werden Sie Mitglied im Dorf-Förderverein-Neidenbach e.V. Der Jahresbeitrag beträgt €12,00.
Denn es sind doch u.a. gerade Ihre Mitgliedsbeiträge, welche es uns ermöglichen, aktiv zur Verbesserung der dörflichen Infrastruktur beizutragen. Man kann zwar einiges erreichen mit der Arbeitsleistung vieler Freiwilligen aber ganz ohne finanzielle Unterstützung sind hier sehr schnell Grenzen gesetzt.
Unser Ziel muss es sein, bis Ende 2016 eine Mitgliederzahl von 170 zu erreichen.
So möchten wir uns bei allen Mitgliedern, Spendern und Freiwilligen für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken. Wir wünschen Ihnen Allen ein gutes Jahr 2016 und freuen uns weiterhin auf ein "gutes Miteinander" zum Wohle unseres schönen Heimatdorfes.
- Details
- Kategorie: Entwicklung
Satzung
Präambel
Der Dorf-Förderverein Neidenbach e.V. ist ein Verein, der die allgemeinen Belange des Dorfes, insbesondere hinsichtlich der Heimat-, Kultur-, Brauchtums- Denkmal- und Landschaftspflege, der religiösen Werte, Umwelt- und Naturschutz, die Jugend- und Seniorenarbeit sowie der Pflege der Geschichte und Tradition von Neidenbach unterstützt. Zu den Aufgaben gehört die Stärkung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts der Bevölkerung, die Verbesserung des Zugehörigkeitsgefühls der Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu unserem schönen Heimatort und die Integration von Neubürgern.
Weitere Aufgaben sind die Beschaffung von Sach- und Finanzmittel zur Förderung von Zwecken, die der Gemeinschaft dienen und deren Unterstützung sowie die Erhaltung der dörflichen Infrastruktur. Er soll dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Ortes nachhaltig zu verschönern.
In diesem Sinne ergibt sich für den Dorf- Förderverein Neidenbach e.V. folgende Satzung:
Satzung
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- 2 Zweck und Ziele des Vereins
- 3 Selbstlosigkeit
- 4 Mitgliedschaft
- 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- 6 Organe des Vereins
- 7 Vorstand
- 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes
- 9 Mitgliederversammlung
- 10 Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung
- 11 Einberufung der Mitgliederversammlung
- 12 Satzungsänderung und Auflösung
- 13 Unterschrift der Vorstandsmitglieder
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen “Dorf- Förderverein Neidenbach e.V.” Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Wittlich, Registerblatt VR 31201 eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Neidenbach.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck und Ziele des Vereins
- Zweck und Ziele des Vereins sind, das Leben in der dörflichen Gemeinschaft zu fördern, ideelle
Werte zu erhalten und Traditionen zu pflegen.
- Diese Ziele werden erreicht durch
- a) die Beschaffung, Erhaltung und Förderung von Einrichtungen die der Gemeinschaft dienen
- b) die Beschaffung von Sach- und Finanzmittel zur Förderung für Zwecke, die der Gemeinschaft dienen
- c) die Aufarbeitung und Förderung der Dorfkultur, der Geschichte und Tradition
- d) Pflege und Erhaltung der heimischen Bräuche
- e) Heimat- und Denkmalpflege
- f) Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz
- g) Pflege der religiösen Werten
- h) Unterstützung und Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit der Gemeinde
- i) Erhaltung und Förderung der dörflichen Infrastruktur die der Gemeinschaft dienen
- j) Förderung des eigenen Vereinslebens
- k) Mithilfe bei der Integration von Neubürgern
- 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder können alle natürlichen und auch juristische Personen werden, die die Ziele des
Vereins unterstützen.
- Die Mitgliedschaft wird erworben, indem die unterschriebene Beitrittserklärung an einen der Vorstandsmitglieder übergeben und angenommen wird. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
- Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres oder durch den Tod.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied mitzuteilen.
- Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
- Ist ein Mitglied länger als 1 Jahr mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und die von ihm angestrebten Ziele tatkräftig zu unterstützen und durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern.
- 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- 7 Vorstand und Gesamtvorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus dem
- Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Kassenführer/Schriftführer
- Beisitzer
- Beisitzer
Der amtierende Bürgermeister übernimmt eine Funktion im Vorstand.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende aus, so kann der verbleibende Vorsitzende als alleiniger Vorsitzender den Verein leiten.
Dem Gesamtvorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden auch der Kassenführer / Schriftführer sowie die Beisitzer an. Es können bis zu 4 Beisitzer gewählt werden. Scheidet der Kassenführer oder der Schriftführer aus, so kann der verbleibende Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Das gewählte Ersatzmitglied muss in jedem Fall Vereinsmitglied sein. Andernfalls vertreten sich Kassen- und Schriftführer gegenseitig. Die für 2 Jahre gewählten Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
- 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes
- Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
- Der Vorstand tagt so oft wie erforderlich, jedoch mindestens halbjährlich.3. Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, das zur Erfüllung der Vereinsaufgaben
Erforderliche zu veranlassen und durchzuführen. Er führt die Geschäfte im Rahmen der
Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegen alle
Angelegenheiten des Dorf-Fördervereins soweit nicht nach anderen Vorschriften dieser
Satzung die Mitgliederversammlung zuständig ist.
- Der Vorstand hat den Tätigkeitsbericht und den Jahresabschluss im folgenden Jahr
rechtzeitig bei der empfangsberechtigten Stelle (Finanzamt) vorzulegen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes anwesend ist, davon muss eines der Vorsitzende sein. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen und über gefasste Beschlüsse ist eine
Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu
unterzeichnen und allen Vorstandsmitgliedern zuzuleiten ist.
- Den Vorsitz in den Sitzungen des Vorstandes führt der Vorsitzende.
- Der Vorsitzende ist ermächtigt, frei über Beträge bis € 500,- (Euro fünfhundert) im Sinne der Vereinssatzung zu verfügen ohne Einholung der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
- 9 Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
- a) den Mitgliedern des Vorstandes
- b) den persönlichen Mitgliedern
- Jedes Mitglied hat eine Stimme
- 10 Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
- die Beratung über Grundfragen des Vereins und über die Bildung von Schwerpunkten der Vereinsarbeit.
- Wahl und Abwahl des Vorstandes
- Wahl und Abwahl von zwei, dem Vorstand nicht angehörigen Kassenprüfer
- Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
- die Verabschiedung einer Beitragsordnung gemäß § 5 Absatz 1;
- der Beschluss über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins
- 11 Einberufung der Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in der Bürgerzeitung. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn wenigstens ein Zehntel der Mitglieder des Vereins unter Angabe von Gründen es schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes beantragt. Sie muss längstens drei Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
- Anträge, weitere Angelegenheiten nachträglich auf die mit der Einladung zugegangene
Tagesordnung zu setzen, sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Vorstandes einzureichen. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung. Später gestellte Anträge bedürfen zu ihrer Annahme einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
- Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die
Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
- Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Sitzungsvorsitzenden und vom
Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- 12 Satzungsänderungen und Auflösung
- Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens eine Woche vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
- Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen an die Gemeinde Neidenbach. Das Vermögen ist so zu verwenden, dass es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung genutzt wird.
- Die Satzung vom 09.07.2015 wird hiermit durch vorstehende Satzung ersetzt.
- 13 Unterschriften der Vorstandsmitglieder
- Monika Bach Vorsitzende ________________________________
- Edwin Mattes 2.Vorsitzender ________________________________
- Kassenführer ________________________________
- Sebastian Theis Schriftführer ________________________________
- Norbert Heinz (Beisitzer) _________________________________
- Michael Kuffel (Beisitzer) _________________________________
Neidenbach, …15.06.2018
Vorstand / Organigramm
Vorstand 2019
Vorstand und Gesamtvorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Scheidet der 1. oder 2. Vorsitzende aus, so kann der verbleibende Vorsitzende als alleiniger Vorsitzender den Verein leiten.
Dem Vorstand gehören neben dem 1. und 2. Vorsitzenden auch der Kassenführer und der Schriftführer sowie die Beisitzer an. Es können bis zu 4 Beisitzer gewählt werden. Scheidet der Kassenführer oder der Schriftführer aus, so kann der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Das gewählte Ersatzmitglied muss in jedem Fall Vereinsmitglied sein. Andernfalls vertreten sich Kassen- und Schriftführer gegenseitig. Die für 2 Jahre gewählten Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.
Am 13.06.2019 fand die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand wurde wie nachfolgend ergänzt und gewählt.
Somit stellt sich der Vorstand wie nachstehend auf:
Name/ Titel |
Adresse |
Kontakt |
Monika Bach 1. Vorsitzende |
Hinter dem Tempelhaus 12 54657 Neidenbach |
Tel. 06563-8775 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Edwin Mattes 2. Vorsitzender |
Im Tal 11 54657 Neidenbach |
Tel. 06563-960930 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Sebastian Theis Schriftführer |
Kyllburger Straße 35 54657 Neidenbach |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Michael Kuffel Kassenführer |
Bachstraße 5 54657 Neidenbach |
Tel. 06563- 9609142 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Jean-Paul Kuffel Beisitzer |
Bachstr. 5 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563-9609142
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Monika Strauch Beisitzerin |
Mafridstraße 22 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 1766 |
Edith Densborn Beisitzerin |
Röderweg 3 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 1499 |
Werner Müller Beisitzer |
Densborner Straße 23 54657 Neidenbach |
Tel.: 06563 / 8677 |
Als Kassenprüfer wurden gewählt:
Gerhard Schmitz-Müller
Sigrid Müller